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Möchte der Versicherungsnehmer selber Zivilklage erheben, trägt die Rechtsschutzversicherung, wenn sie nach dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, die Gerichtskosten und im Falle des Prozessverlustes die Anwaltskosten, sowie etwaige Gerichtskosten- und Anwaltskostenvorschüsse.
Man kann sich also entscheiden ob man ein "Komplettpaket", das alle Leistungsarten abdeckt, versichert, oder sich auf bestimmte Bereiche des Lebens beschränkt, wie zum Beispiel auf den Verkehrs-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz oder den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. |