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So finden Sie die persönlich Passende für Ihre Anforderungen.
Möchte der Versicherungsnehmer selber Zivilklage erheben, trägt die Rechtsschutzversicherung, wenn sie nach dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, die Gerichtskosten und im Falle des Prozessverlustes die Anwaltskosten, sowie etwaige Gerichtskosten- und Anwaltskostenvorschüsse. |