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Möchte der Versicherungsnehmer selber Zivilklage erheben, trägt die Rechtsschutzversicherung, wenn sie nach dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, die Gerichtskosten und im Falle des Prozessverlustes die Anwaltskosten, sowie etwaige Gerichtskosten- und Anwaltskostenvorschüsse.
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