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Nur wer vergleicht kann sicher gehen, die passende Rechtschutzversicherung zu haben.
Möchte der Versicherungsnehmer selber Zivilklage erheben, trägt die Rechtsschutzversicherung, wenn sie nach dem Versicherungsvertrag eintrittspflichtig ist, die Gerichtskosten und im Falle des Prozessverlustes die Anwaltskosten, sowie etwaige Gerichtskosten- und Anwaltskostenvorschüsse.
Darunter versteht man "den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". |