|
Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Tariftechnisch gehören beispielsweise die Erbschaftssteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern technisch meist nicht.
In der Praxis werden diese Leistungen zwar in der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht, ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden. |