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Wenn an einer Lebensversicherungsvergleich kein Weg mehr vorbei führt, dann sind wir Ihr Partner.
Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall.
Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden. |