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Beitragserhöhung – die Gründe

Die Beiträge für die Privatpatienten sind ab dem 1.1.2012 angestiegen und zwar mit satten 4,4 Prozent. Wer sich besondere Tarife ausgesucht hat, der muss sich teilweise sogar mit einer Erhöhung von bis zu 40 Prozent anfreunden. Der Grund dieser Erhöhungen seien die Kosten im Gesundheitswesen, die immer wieder angestiegen sind und nun aufgefangen werden müssen. Auch der Wandel der Demographie und der Medizinfortschritt seinen ein Grund dafür. Das glaubt man nicht so wirklich und vermutet den eigentlichen Grund in der internen Verwaltung der privaten Krankenkassen.

Die Bilanz des Unternehmens zeigt den Knackpunkt
Es liegt nicht an dem Wandel und dem Fortschritt, sondern an der Schließung der Tarifkollektive. Die Gesellschaften ziehen immer zum Jahresende eine Bilanz. Sie rechnen ganz simpel die Ausgaben gegen die Einnahmen. Normalerweise besteht dabei immer eine sogenannte Unterdeckung, folglich ein Fehlbetrag. Diese Kalkulation beruht auf den unterschiedlichsten Grundlagen. Hierfür wird beispielsweise die Sterbetafel herangezogen, die aufzeigt, mit welcher Lebenserwartung der Deutschen gerechnet werden muss. Dazu nehme man die Zahlen der Gesundheitskosten aus dem Berechnungsjahr und die eventuelle Inanspruchnahme im folgenden Jahr für Leistungen. Der Punkt der Gesundheitskosten kann allerdings nicht so hingenommen werden, denn hier ist ein beeinflussender Faktor – die Tarifkollektive, die geschlossen werden. Informieren Sie sich kostenlos für einen PKV Vergleich.

Tarifgemeinschaften lassen kein Frischfleisch zu

Einige Tarife in der privaten Krankenversicherung werden nach einer gewissen Zeit gesperrt für die Neukunden und es werden demnach keine jungen Versicherten mehr in dieser Tarifgemeinschaft aufgenommen. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft werden logischerweise älter und öfter krank. Die gesamte Gesellschaft belasten nun diese Mehrkosten, die durch die häufigeren Arztbesuche und Arzneimittel verursacht werden. Der Kunde muss mit seinen Beiträgen diese Kosten ausgleichen, doch da keine jüngeren Versicherten mehr in diese Gemeinschaft aufgenommen werden steigen die Kosten Zusehens zu Lasten der Gesellschaft. Einen Beitragserhöhungsschutz gibt es nicht.

Ein Tarifwechsel ist gesetzlich erlaubt

Hier gibt es aber immerhin einen Ausweg. Der Wechsel in einen günstigeren Tarif steht jedem frei und sollte in einem solchen Fall schnellstmöglich vollzogen werden. Diese Möglichkeit ist sogar im § 204 Versicherungsvertragsgesetz geregelt und auf den kann man sich berufen, wenn es Schwierigkeiten geben sollte. Die Altersrückstellung bleibt dadurch erhalten und die monatlichen Kosten werden gesenkt. Es kann sein, dass man durch einen solchen Wechsel eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent erfahren kann.



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